Wo viele Menschen in einem Haus leben, kann es zu Konflikten kommen, auch wenn Sie Ihre Wohnung verkaufen möchten. Ihre Nachbarn haben je nach Vereinbarung laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG) Mitspracherecht bei der Käuferwahl. Eine Veräußerungsbeschränkung kann den Verkauf Ihrer Eigentumswohnung erschweren. Ob Sie hiervon betroffen sind, können Sie in der Gemeinschaftsordnung oder im Grundbuch nachlesen. Nach §12 WEG muss eine Veräußerungsbeschränkung dokumentiert sein. Sie ist vor allem nur rechtkräftig, wenn sie im Grundbuch steht.
Steht eine Veräußerungsbeschränkung im Grundbuch, benötigen Sie die Zustimmung der anderen Eigentümer. Der Vertrag mit dem Käufer Ihrer Wohnung ist erst wirksam, wenn die Zustimmung aller Eigentümer vorliegt. Die Eigentümergemeinschaft kann aber nicht jeden Interessenten ablehnen, nur weil er vielleicht Kinder hat oder häufig Partys feiern könnte. Damit die Eigentümergemeinschaft §12 WEG anwenden kann, muss ein triftiger Grund vorliegen. Wie die Eigentümergemeinschaft Einfluss ausüben kann, ist mit drei möglichen Verfahren geregelt:
Mit welchem Verfahren in Ihrer Gemeinschaft gearbeitet wird, sollte ebenso im Grundbuch stehen. Prüfen Sie vor dem Verkauf Ihrer Wohnung, ob Sie einer Veräußerungsbeschränkung unterliegen und welches Verfahren greift. Es lohnt sich, einen Immobilienprofi dazu zu holen, der alle rechtlichen Hürden kennt und den optimalen Käufer für Ihre Wohnung findet.
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